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Kindergartengeldordnung
für das Kindergartenjahr 2009/2010
Zahlungsmodalitäten
Das Kindergartengeld ist für jeden der zwölf Monate eines Jahres zu entrichten und ist wahlweise jährlich zum 15.09. oder in 3 Raten im Voraus auf eines der Konten des Schulvereins zu überweisen.
Ratenzahlungen sind zu folgenden Terminen fällig:
1.Rate bis zum 15.09.
2.Rate bis zum 15.12.
3.Rate bis zum 15.03.
Bei Eintritt während des laufenden Kindergartenjahres wird die Gebühr nach angefangenem Monat berechnet.
Bei Verlassen des Kindergartens während eines laufenden Jahres ist das Kindergartengeld für den angefangenen Monat voll zu entrichten.
Verlässt ein Kind nur vorübergehend den Kindergarten müssen die Gebühren fortlaufend gezahlt werden. Ausnahmen bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.
Die jährlichen zusätzlichen Kosten (siehe Punkt 4):
Kosten für die Kindergartenverpflegung werden je nach gewähltem Zahlungsmodus auf die einzelnen Raten umgelegt.
Das Kindergartengeld ist zahlbar in Kuna (HRK) auf das Konto des Schulträgers bei der Societe Generale - Splitska banka d.d., Konto Nr. 2330003-1100331938. Bankgebühren, die im Zusammenhang mit Zahlungen bei der Bank der Eltern anfallen, sind von diesen vollständig zu übernehmen.
Mahnverfahren und Konsequenzen bei Zahlungsverzug
Eltern, die mit der Zahlung des Kindergartengeldes im Rückstand sind, werden mit einer Zahlungsfrist gemahnt. Nach einmaliger schriftlicher Mahnung werden für jede weitere Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von HRK 200 sowie die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
Bleibt auch die dritte Mahnung erfolglos bzw. wird die Zahlung verweigert,
- kann das Kind vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen und
- die Anmeldung für das nächste Kindergartenjahr abgelehnt werden.
Abmeldungen
Abmeldungen zum Ende des laufenden Kindergartenjahres müssen rechtzeitig schriftlich, spätestens einen Monat vor dem letzten Kindergartentag des Kindes erfolgen.
Die Kaution wird nach Abmeldung eines Kindes vom Kindergarten innerhalb von drei Monaten unverzinst zurückgezahlt, sofern keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Schulträger bestehen.
Änderung der Kindergartengeldordnung
Die Kindergartengeldordnung kann bei Bedarf durch Vorstandsbeschluss geändert werden.
Gebührenordnung DISZ
Bei Aufnahme in den Kindergarten ist eine einmalige Aufnahmegebühr fällig. Sie beträgt 4.000 HRK und ist für jedes Kind in gleicher Höhe zu entrichten. [mehr]
Download
Gebührenordnung [,doc]
Gebührenordnung [.pdf]
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