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Dateipfad: Formulare/Download / Gebührenordnung
Kindergartengeldordnung
für das Kindergartenjahr 2010/2011
Aufnahmegebühr
Bei Aufnahme in den Kindergarten ist eine einmalige Aufnahmegebühr fällig. Sie beträgt 4.000 HRK und ist für jedes Kind in gleicher Höhe zu entrichten.
Die Aufnahme des Kindes und damit auch die Erlaubnis, am Kindergartenbetrieb teilzunehmen, erfolgt erst nach Prüfung und schriftlicher Bestätigung durch die Kindergartenleitung, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme (s. Anl.) erfüllt sind, sowie Eingang der Aufnahmegebühr innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Bestätigung.
Nach Eingang der Aufnahmegebühr ist der Vertrag über den Kindergartenbesuch von beiden Seiten zu unterzeichnen.
Kommt es nicht zum Kindergartenbesuch, wird die Aufnahmegebühr nicht zurückerstattet.
Kaution
Bei Eintritt in den Kindergarten ist eine Kaution pro Kind in Höhe von 4.000 HRK zu hinterlegen.
Die Kaution wird nach Abmeldung eines Kindes vom Kindergarten innerhalb von drei Monaten unverzinst zurückgezahlt, sofern keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Schulträger bestehen. Der Schulträger hat das Recht, seine Ansprüche mit der Kaution teilweise oder ganz zu verrechnen.
Kindergartengeld
Der Besuch des Kindergartens ist kostenpflichtig. Das Kindergartengeld für das Kindergartenjahr 2009/10 beträgt:
Kindergarten: 19.200 HRK
Vorschule: 24.000 HRK
Das ausgewiesene Kindergartengeld bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und beinhaltet die auch in der kindergartenfreien Zeit anfallenden Kosten (Miete, Gehälter, Betriebskosten, Versicherungen, u.ä.). Kosten für Essen, Ausflüge und andere zusätzliche Veranstaltungen/Kurse sind gesondert zu entrichten.
Zusätzliche Kosten
Kindergartenverpflegung pro Monat 500 HRK
Für die Kindergartenverpflegung (Mittagessen, Nachmittagssnack) wird zusätzlich zum Kindergartengeld ein Betrag von zurzeit HRK 500 pro Monat (für einen Zeitraum von elf Monaten) in Rechnung gestellt, der am Ende des Kindergartenjahres wochengenau abgerechnet wird.
Eine Abbestellung kann nur für Zeiträume von mindestens einer Woche erfolgen. Diese muss spätestens am Vortag dem Sekretariat mitgeteilt werden.
Ermäßigung
Für Kindergartengeldermäßigungen aufgrund der Höhe des Einkommens stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung.
In begründeten Fällen kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung aufgrund geringen Einkommens seitens des Vorstands genehmigt werden (Antrag und weitere Informationen sind im Sekretariat erhältlich).
Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit dem Anmeldeformular und mit allen für die Beurteilung des Antrages vom Antragsteller erbetenen Unterlagen fristgerecht mit der Anmeldung gestellt werden.
Ermäßigungen sind jeweils nur für das laufende Kindergartenjahr gültig und müssen für weitere Kindergartenjahre jeweils gesondert beantragt werden.
Zahlungsmodalitäten
Das Kindergartengeld ist für jeden der zwölf Monate eines Schuljahres zu entrichten und ist wahlweise jährlich zum 15.09. oder in 3 Raten im voraus auf eines der Konten des Schulvereins zu überweisen. [mehr]
Download
Gebührenordnung [,doc]
Gebührenordnung [.pdf]
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