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Gebührenordnung der Deutschen Internationalen Schule in Zagreb

Stand gültig ab 01.09.2009



Zahlungsmodalitäten

Das Schulgeld ist für jeden der zwölf Monate eines Schuljahres zu entrichten und ist wahlweise jährlich zum 15.09. oder in 3 Raten im voraus auf eines der Konten des Schulvereins zu überweisen.



Ratenzahlungen sind zu folgenden Terminen fällig:

                                                                                     1. Rate bis zum 15.09.  

                                                                                     2. Rate bis zum 15.12.  

                                                                                     3. Rate bis zum 15.03.  


Bei Eintritt während des laufenden Schuljahres in die Schule wird die Schulgebühr nach angefangenem Monat berechnet.


Bei Verlassen der Schule während eines laufenden Schuljahres ist das Schulgeld für das angefangene Schulhalbjahr voll zu entrichten, d.h. 50 % des Schulgeldes gemäß Ziff. 3. Das erste Schulhalbjahr umfasst die Monate September bis einschließlich Januar, das zweite Schulhalbjahr die Monate Februar bis einschließlich August.


Verlässt ein Schüler nur vorübergehend die Schule (z.B. Schüleraustausch, kurzzeitiger Schulbesuch einer anderen Schule - inkl. Ausland) müssen die Schulgebühren fortlaufend gezahlt werden. Ausnahmen bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.


Die jährlichen zusätzlichen Kosten (siehe Gebührenordnung):

Kosten für die Schulbücher sind mit der ersten Rate zu zahlen

Kosten für die Schulverpflegung werden je nach gewähltem Zahlungsmodus auf die einzelnen Raten umgelegt.


Das Schulgeld ist zahlbar in Kuna (HRK) auf das Konto der Schule bei der:


Societe Generale - Splitska banka d.d.

Konto Nr. 2330003-1100331938.


Bankgebühren, die im Zusammenhang mit Zahlungen bei der Bank der Eltern anfallen, sind von diesen vollständig zu übernehmen.


Mahnverfahren und Konsequenzen bei Zahlungsverzug

Eltern, die mit der Zahlung des Schulgeldes im Rückstand sind, werden mit einer Zahlungsfrist gemahnt. Nach einmaliger schriftlicher Mahnung werden für jede weitere Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von HRK 200 sowie die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

Bleibt auch die dritte Mahnung erfolglos bzw. wird die Zahlung verweigert,


             - kann der Schüler/die Schülerin von der Teilnahme am Unterricht

     ausgeschlossen

   - die Anmeldung für das nächste Schuljahr abgelehnt werden.



Abmeldungen

Abmeldungen zum Ende des laufenden Schuljahres müssen rechtzeitig schriftlich, spätestens einen Monat vor dem letzten Schultag des Schülers erfolgen.

Die Kaution wird nach Abmeldung eines Kindes von der Schule innerhalb von drei Monaten unverzinst zurückgezahlt, sofern keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Schule bestehen.


Änderung der Schulgeldordnung

Die Schulgeldordnung kann bei Bedarf durch Vorstandsbeschluss geändert werden.


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Gebührenordnung DISZ

Bei Aufnahme in die Schule ist eine einmalige Aufnahmegebühr fällig. Sie beträgt 4.000 HRK und ist für jedes Kind in gleicher Höhe zu entrichten. [mehr]


Übersicht über die Kosten

Hier erhalten Sie eine Zusammenstellung der Anfallenden Schulgebühren pro Schuljahr [mehr]


Download

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Deutsche Internationale Schule in Zagreb

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