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Gebührenordnung der Deutschen Internationalen Schule in Zagreb
Stand gültig ab 01.09.2009
Aufnahmegebühr
Bei Aufnahme in die Schule ist eine einmalige Aufnahmegebühr fällig. Sie beträgt 4.000 HRK und ist für jedes Kind in gleicher Höhe zu entrichten.
Die Aufnahme des Kindes und damit auch die Erlaubnis, am Unterricht teilzunehmen, erfolgt erst nach Prüfung und schriftlicher Bestätigung durch die Schulleitung, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme (s. Anl.) erfüllt sind, sowie Eingang der Aufnahmegebühr innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Bestätigung.
Nach Eingang der Aufnahmegebühr ist der Vertrag über die Einschulung von beiden Seiten zu unterzeichnen.
Kommt es nicht zum Schulbesuch, wird die Aufnahmegebühr nicht zurückerstattet.
Kaution
Bei Schuleintritt ist eine Kaution pro Kind in Höhe von 4.000 HRK zu hinterlegen. Die Kaution wird nach Abmeldung eines Kindes von der Schule innerhalb von drei Monaten unverzinst zurückgezahlt, sofern keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Schule bestehen. Die Schule hat das Recht, ihre Ansprüche mit der Kaution teilweise oder ganz zu verrechnen.
Schulgeld
Der Besuch der DISiZ ist schulgeldpflichtig.Das Schulgeld für das Schuljahr 2009/10 beträgt:
Schulgeld für die Grundschule 1. bis 4. Klasse: 38.400 HRK
Schulgeld ab 5. Klasse: 43.200 HRK
Das ausgewiesene Schulgeld bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und beinhaltet die auch in der unterrichtsfreien Zeit anfallenden Kosten für den Schulbetrieb (Miete, Gehälter, Betriebskosten, Versicherungen, u.ä.).
Mit der Zahlung des Schulgeldes sind Ausgaben für die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen, die fester Bestandteil des Lehrplans sind, abgegolten.
Kosten für Schulbücher, Schulessen, aber auch Klassenfahrten, Klassenausflüge und andere außerschulische Veranstaltungen sind gesondert zu entrichten.
Zusätzliche Kosten
Schulbücher pro Schuljahr:
Die Schulbücher für das nächste Schuljahr werden zum Ende des laufenden Schuljahres von der Schule im Rahmen einer Sammelbestellung besorgt. Die Kosten hierfür werden den Eltern zu Beginn des kommenden Schuljahres in Rechnung gestellt.
Schulverpflegung pro Monat: 500 HRK
Für die Schulverpflegung (Mittagessen, Nachmittagssnack) wird zusätzlich zum Schulgeld ein Betrag von zurzeit HRK 500 pro Monat (für einen Zeitraum von zehn Monaten) in Rechnung gestellt, der am Schuljahresende wochengenau abgerechnet wird.
Eine Abbestellung kann nur für Zeiträume von mindestens einer Woche erfolgen. Diese muss spätestens am Vortag dem Sekretariat mitgeteilt werden.
Kosten für die Nachmittagsbetreuung
Die Nachmittagsbetreuung in der Schule findet montags bis donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr und freitags bis 15.00 Uhr statt.
Die Anmeldung hierfür erfolgt jeweils verbindlich zu Beginn des Halbjahres. Der Beitrag ist jährlich oder halbjährlich bei Anmeldung zu entrichten. Rückzahlungen werden nicht vorgenommen. Ausnahmen bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.
Die jährlichen/halbjährlichen Beiträge staffeln sich wie folgt:
Von 14.00 bis 15.00 Uhr
Hausaufgabenbetreuung pro Schuljahr/Halbjahr: 750 / 375 HRK
Von 15.00 bis 17.00 Uhr
AG oder freies Spiel pro Schuljahr/Halbjahr: 1.500 / 750 HRK
Hinweis: Kosten für AG's externer Anbieter sind gesondert an diese zu entrichten.
Ermäßigung
Für Schulgeldermäßigungen aufgrund der Höhe des Einkommens stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung.
In begründeten Fällen kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung aufgrund geringen Einkommens seitens des Vorstands genehmigt werden (Antrag und weitere Informationen sind im Sekretariat erhältlich).
Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit dem Anmeldeformular und mit allen für die Beurteilung des Antrages vom Antragsteller erbetenen Unterlagen fristgerecht mit der Anmeldung gestellt werden.
Ermäßigungen sind jeweils nur für das laufende Schuljahr gültig und müssen für weitere Schuljahre jeweils gesondert beantragt werden.
Stipendien:
Es besteht die Möglichkeit, in besonderen Einzelfällen ein Stipendium zu erhalten. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand in Abstimmung mit der Schulleitung.
Zahlungsmodalitäten
Das Schulgeld ist für jeden der zwölf Monate eines Schuljahres zu entrichten und ist wahlweise jährlich zum 15.09. oder in 3 Raten im voraus auf eines der Konten des Schulvereins zu überweisen. [mehr]
Übersicht über die Kosten
Hier erhalten Sie eine Zusammenstellung der Anfallenden Schulgebühren pro Schuljahr [mehr]
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